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Sälzer Electric 2026

Hinweisgebersystem

Integrität, verantwortungsvolles Handeln und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften haben für uns höchste Priorität.
Um mögliche Verstöße frühzeitig zu erkennen und aufzuklären, stellen wir ein Hinweisgebersystem zur Verfügung.

Über dieses System können Hinweise auf Missstände oder Regelverstöße vertraulich gemeldet werden.
 

Was kann gemeldet werden?

Sie können Hinweise insbesondere zu folgenden Themen abgeben:

  • Datenschutzverstöße
  • Korruption, Betrug oder Untreue
  • Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften
  • Umweltverstöße
  • sonstige schwerwiegende Gesetzesverletzungen

 

Wer kann Hinweise abgeben?

Unser Hinweisgebersystem steht zur Verfügung für:

  • Mitarbeitende
  • ehemalige Mitarbeitende
  • Bewerberinnen und Bewerber
  • Geschäftspartner, Lieferanten und Kunden
  • sonstige Dritte

 

Wie können Hinweise abgegeben werden?

Unsere interne Meldestelle wird durch folgenden externen Partner betrieben:


   d.works GmbH
   E-Mail: hinweisgeber-salzer@doku.works 
   Telefon: 0271 / 7 72 37 – 60 
   Postanschrift: d.works GmbH, Essener Straße 1, 57234 Wilnsdorf


Hinweise können vertraulich und auf Wunsch anonym abgegeben werden.

 

Vertraulichkeit und Schutz

Alle eingehenden Hinweise werden streng vertraulich behandelt.
Die Identität von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern wird – soweit rechtlich zulässig – geschützt.

Personen, die in gutem Glauben Hinweise geben, werden nicht benachteiligt.
Der Schutz von Hinweisgebern richtet sich nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).

Ablauf des Verfahrens

  1. Sie erhalten innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung.
  2. Der gemeldete Sachverhalt wird geprüft.
  3. Bei Bedarf werden Rückfragen gestellt (auch anonym möglich).
  4. Es werden geeignete Folgemaßnahmen eingeleitet.
  5. Spätestens innerhalb von 3 Monaten erhalten Sie eine Rückmeldung über den Stand des Verfahrens.
     

Die Bearbeitung erfolgt neutral, vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

Alternative staatliche Meldestelle

Hinweisgeber haben zudem die Möglichkeit, sich an eine externe staatliche Meldestelle zu wenden.
In Deutschland ist dies insbesondere die Meldestelle beim Bundesamt für Justiz (BfJ).

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur externen Meldung finden Sie dort.